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AHV Ergänzungsleistungen – Endlich höhere Beiträge für Mietzins- sowie Neben- und Heizkosten

Die Ergänzungsleistungen (EL) helfen dort, wo Renten und Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Bereits über ein halbes Jahr ist das neue Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) in Kraft. In unserer neuen Beitragsreihe behandeln wir die wichtigsten Änderungen dieser Reform.

Mit dieser Reform wurden die noch sehr tiefen Beiträge an die Mietzins- sowie Heiz- und Nebenkosten erheblich nach oben angepasst, um sich mehr an die aktuellen Mietzinsen anzugleichen.

Die monatlichen Höchstbeträge für die Wohnungsmiete wurden je nach Haushaltsgrösse bis zu mehr als 50% erhöht und nach Regionen (Grosszentren, Stadt, Land) abgestuft.

Auch die Pauschalen für die Heiz- und Nebenkosten wurden um 50% erhöht.

Weitere Beiträge aus der Reihe:

AHV Ergänzungsleistungen – Eigenheim – Vermögen

AHV Ergänzungsleistungen – Krankenkassenprämien

AHV Ergänzungsleistungen – Rückerstattungspflicht für Erben

AHV Ergänzungsleistungen – Beitrag für unterhaltspflichtige Kinder und Einkommen des Ehepartners/in

Quellen:

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/804/de#a2

https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Erg%C3%A4nzungsleistungen-EL

https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ergaenzungsleistungen/reformen-und-revisionen/el-reform.html

51.d (ahv-iv.ch)

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Interessiert mich (Email an sekretariat@m-win.ch; wir melden uns)

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