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1e Pensionskassenlösung für mehr Selbstbestimmung ihrer Kadermitarbeiter

von reto.camenisch@finop.ch, Tel. +41 79 354 37 54 und hauser@m-win.ch, Tel. +41 52 269 21 11

1e Pensionskassenlösungen für Geschäftsführer und Kadermitarbeiter werden immer beliebter. Lohnsummen ab CHF 132’300 (Stand: März 2024) können in einer 1e Pensionskassenlösung versichert werden. Diese Lösung kann unabhängig von der bestehenden Pensionskassenlösung gewählt werden und bietet zahlreiche Vorteile.

Was ist eine 1e Pensionskassenlösung?

Eine 1e Pensionskassenlösung ist eine Lösung im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge, d.h. für Lohnanteile, die über dem anderthalbfachen oberen Grenzbetrag nach Art. 8 Abs. 1 BVG liegen (vgl. Art. 1e BVV 2). 

Der Begriff der «1e Pensionskassenlösung» stammt vom zugehörigen Artikel, nämlich Art. 1e BVV 2. Dieser erlaubt unter gewissen Voraussetzungen für den überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge die Wahl der Anlagestrategie und hält Regeln dazu fest.

Was sind die Vor- und Nachteile davon?

Reto Camenisch, Geschäftsführer der FINOP AG, einer unabhängigen Versicherungsoptimiererin, sieht vor allem diverse Vorteile für Mitarbeiter und Arbeitgeber.

Die Vorteile für Mitarbeiter sind beispielsweise:

  • Jede versicherte Person kann selbst die gewünschte Anlagestrategie wählen. Es stehen bis zu 10 verschiedene Anlagestrategien zur Auswahl – von risikoarmer bis zu einer sehr aktienorientierten Strategie. Einige Anbieter ermöglichen sogar die Gewährung eigener Hypotheken, was ebenfalls interessant sein kann. Ein Strategiewechsel ist jederzeit möglich.
  • Keine Quersubventionierung von zu hohen Umwandlungssätzen, da in der Regel ein Kapitalbezug dieser Gelder erfolgt.
  • Sehr attraktive Ertragschancen von aktuell über 5% pro Jahr sind bei entsprechender Risikobereitschaft möglich.
  • Es müssen keine kollektiven Wertschwankungsreserven gebildet werden und dadurch werden die Erträge vollumfänglich der versicherten Person jährlich gutgeschrieben.
  • Sehr attraktive Risikoprämien für Todesfall- und Invaliditätsrisiko im Vergleich zu klassischen Vorsorgeeinrichtungen (oft über 30% günstiger).

Daneben bestehen auch Vorteile für Arbeitgeber, unter anderem die nachfolgenden:

  • Profitiert ebenfalls von tieferen Risikoprämien durch tiefere Arbeitgebereiträge.
  • Attraktive Pensionskassenlösung hilft bei der Suche geeigneter Fachkräfte und ermöglicht Mitarbeitern eine hohe Selbstbestimmung.
  • Optimierungen in der Bilanz für IAS19 & US GAAP.
  • Keine Unterdeckung möglich und somit keine Sanierungsrisiken.

Neben den vielfältigen Vorteilen bestehen aber auch einige Nachteile, so zum Beispiel: 

  • Der Versicherte trägt das Anlagerisiko allein und kann Geld verlieren.
  • Dies Auszahlung erfolgt in der Regel in Kapitalform (sehr tiefe Umwandlungssätze für Rentenlösung).
  • Bei einem Arbeitgeberwechsel ohne 1e Lösung kann in einem ungünstigen Marktzeitpunkt ein Verlust resultieren.

Die steuerlichen Vorteile sind identisch mit einer klassischen Pensionskassenlösung und auch Einkäufe in eine 1e Lösung sind möglich, vorausgesetzt ein Einkaufspotential ist vorhanden.

FINOP AG unterstützt Firmen und Geschäftsinhaber als unabhängiger Finanzoptimierer bei der optimalen, neutralen Auswahl der Pensionskassenlösung. Reto Camenisch, Geschäftsführer bietet ein unverbindliches Beratungsgespräch an.

Die Martin Rechtsanwälte GmbH ist Ihnen gerne bei rechtlichen Fragestellungen zu diesem und weiteren Themen behilflich.

Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren.

Interessiert mich (E-Mail an sekretariat@m-win.ch; wir melden uns)

Anmerkung: Dieser Beitrag wurde in Zusammenarbeit zwischen der FINOP AG, Zürich und der «Martin Rechtsanwälte GmbH» erstellt und auf unserem Blog publiziert.

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