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Kanton Zürich: Corona-Hilfe für Härtefälle

von hauser@m-win.ch, Tel. +41 (52) 269 21 11

Mit Medienmitteilung vom 18.01.2021 wurden weitere Informationen zum Härtefallprogramm des Kantons Zürich bekannt gegeben. Wir geben Ihnen einen ersten Überblick.

Am 19.01.2021 startet der Prozess der Gesuchseingabe für die Härtefallhilfe. Profitieren können davon Unternehmen, die aufgrund der Natur ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit von den Folgen von Covid-19 besonders betroffen sind und einen Härtefall darstellen, insbesondere Unternehmen in der Wertschöpfungskette der Eventbranche, Schausteller, Dienstleister der Reisebranche, Gastronomie- und Hotelleriebetriebe sowie touristische Betriebe (Art. 12 des Covid-19-Gesetzes).

Insgesamt stellt der Kanton Zürich in der ersten Runde 261 Millionen Franken für Darlehen und nicht rückzahlbare Beiträge zur Verfügung.

Ablauf:

  • Online-Gesuchseingabe ab dem 19.01.2021 bis zum 31.01.2021
  • Entgegennahme aller Gesuche durch Finanzdirektion
  • Prüfung der Gesuche – Bei Überschreitung der Maximalsumme: Proportionale Kürzung der Beiträge, bei Nicht-Überschreitung der Maximalsumme: Zweite Zuteilungsrunde
  • Auszahlungen ab frühestens Mitte März

Die Gesucheingabe erfolgt online, eine Eingabe auf Papier ist nicht möglich. Das System wird Gesuche automatisiert abweisen, die nicht den vorgegebenen Kriterien entsprechen. Die Kriterien richten sich nach Art. 12 des Covid-19-Gesetzes, der Covid-19-Härtefallverordnung und dem entsprechenden Kreditbeschluss des Kantonsrates.

Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.

Interessiert mich (Email an sekretariat@m-win.ch; wir melden uns)

Quellen:

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