Rufen Sie uns an: +41 52 269 21 00

Hinweise zur Gründung

von bouvet@m-win.ch, Tel: +41 (52) 269 21 11

Planen Sie die Gründung eines Unternehmens? Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte und einige Ratschläge.

Ihr Aktionsplan beschränkt sich nicht nur auf die Wahl der Rechtsform und die Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). Indem Sie im Vorfeld einfache Schritte vornehmen, können Sie Zeit sparen.

Beachten Sie vor allem das geistige Eigentum, wie z.B. Urheberrechte, Erfindungen, Marken, Produkte oder Webseiten. Die Überprüfung, ob ein Markenname nicht bereits existiert, ist ein wesentlicher Schritt. Einige Gesuche um Schutz von Marken, Patenten oder Designs sind an das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) zu richten. Oft sind vor der Einreichung der entsprechenden Gesuche umfangreiche Abklärungen von Nöten, um auszuschliessen, dass das geistige Eigentum anderer verletzt wird. Zudem muss genau überlegt werden, wofür und in welchem Umgang der Schutz zu beantragen ist; nicht selten ein anspruchsvolles Unterfangen. Verschiedenste Aspekte sind zu berücksichtigen, insb. auch die Frage, ob ein internationaler Schutz erlangt werden soll. Der immaterialgüterrechtliche Schutz ist jedoch zentral und sollte nicht vergessen oder zur Seite geschoben werden, weil man sich damit nicht befassen möchte. Ein Nebeneffekt der Beschäftigung mit dieser Thematik ist, dass Gründer sich im Rahmen der Vorbereitung und Ausarbeitung des Gesuchs meist vertieft mit dem Geschäftsmodell und ihrer Strategie beschäftigen und so unter Umständen sogar hilfreiche Erkenntnisse für die Zukunft gewinnen können.

Es ist wichtig, relevante Punkte zuerst abzuklären, insb. den Gesellschaftszweck, den Ort des Firmensitzes, das Grundkapital, die Einlagen sowie die Gesellschaftsorgane (Verwaltungsrat, Geschäftsführung und Revisionsstelle). Der Firmensitz kann sich an einem Domizil eines Gesellschafters oder in einem Büro befinden. Bankkonto-, Steuer- und Versicherungsangelegenheiten müssen ebenfalls beachtet werden, insb. die Aktieneinzahlung bei der Bank, Beantragung bei der Eidg. Steuerverwaltung, falls eine Mehrwertsteuerpflicht besteht, Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse oder Abschlüsse der obligatorischen Versicherungen, wenn Personal beschäftigt wird. Die Gründungsakten müssen, ausser bei Einzelunternehmen, notariell beglaubigt werden.

Es ist wichtig zu wissen, ob das gewählte Unternehmen im Handelsregister eingetragen werden muss (Wer muss sich ins Handelsregister eintragen?). Wenn eine Eintragung erforderlich ist, müssen die Unterlagen für die Handelsregistereintragung beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt erstellt und dort angemeldet werden. In der Handelsregisterverordnung sind die rechtsformspezifischen Bestimmungen für die Eintragung enthalten.

Martin Rechtsanwälte GmbH und MSM Group AG unterstützen Sie mit den praxisrelevanten Unterlagen inkl. der Gesellschaftsdokumente und stehen zu anderen Fragen im Zusammenhang mit der Gründung Ihres Unternehmens zur Verfügung.

Quellen:

Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.

Interessiert mich (Email an sekretariat@m-win.ch; wir melden uns)

Anmerkung: Dieser Beitrag wurde von der unabhängigen Anwaltskanzlei «Martin Rechtsanwälte GmbH» auf unserem Blog publiziert.

Close Menu