Aufgepasst bei den Gemeinschaftskosten
Die Stockwerkeigentümer haben gemäss Art. 712h ZGB Beiträge für die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums und die Kosten der gemeinschaftlichen Verwaltung (Gemeinschaftskosten) nach Massgabe ihrer Wertquoten zu leisten. Allgemein gesprochen heisst…