Kanton Zürich: Corona-Hilfe für Härtefälle – Runde 2
Corona-Härtefallhilfe II im Kanton Zürich – Eingaben im Zeitraum 09.02. bis 21.02.21 möglich
Corona-Härtefallhilfe II im Kanton Zürich – Eingaben im Zeitraum 09.02. bis 21.02.21 möglich
Bundesrat plant Änderungen an den Corona-Finanzhilfen
Lichtblicke im Corona-Finanzhilfen-Dschungel
Corona-Härtefallhilfe im Kanton Zürich – Eingaben im Zeitraum 19.01. bis 31.01.21 möglich
Der Bundesrat hat am noch im Dezember 2020 diverse Anpassungen der Finanzhilfen vorgenommen, die teils ab Dezember 2020, teils ab Januar 2021 gelten. Wir geben Ihnen einen ersten Überblick.
Der Bundesrat hat am 25.11.2020 die Covid-19-Härtefallverordnung (bisher nur im Vordruck) verabschiedet. Sie regelt die Details über das Härtefallprogramm. Wir geben Ihnen einen ersten Überblick.
Der Bundesrat beantragt dem Parlament Änderungen des Covid-19-Gesetzes, um mehr Handlungsspielraum bei Corona-Unterstützungshilfen zu bekommen.
Für Selbständige und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung gibt es Neuigkeiten zum Corona-Erwerbsersatz. Wir geben einen Überblick.
Für Arbeitnehmer auf Abruf gelten neue Vorschriften betr. Kurzarbeitsentschädigung.
Nach dem Wegfall der meisten ausserordentlichen Massnahmen, bestehen wegen OVID-19 trotzdem noch Abweichungen bei der Kurzarbeit.