Wann genau beginnt die Existenz einer gegründeten Gesellschaft?

Existiert eine Gesellschaft nur, wenn sie ins Handelsregister eingetragen ist? Gibt es Gesellschaften, die zwar existieren, aber nicht im Handelsregister eingetragen sind? Wir geben Ihnen einige Einblicke.

Eine einfache Gesellschaft besteht, wenn zwei oder mehr Personen sich vertraglich verpflichten einen gemeinsamen Zweck mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln zu erreichen (Art. 530 OR). Die einfache Gesellschaft besteht aufgrund des «Gesellschaftsvertrages» und tritt nur als Interessengemeinschaft auf. Sie ist nicht im Handelsregister eingetragen, kann auch nicht eingetragen werden und hat keine Rechtspersönlichkeit.

Je nachdem welche Art von Gesellschaft vorliegt, besteht die Rechtspersönlichkeit ab Eintragung ins Handelsregister (konstitutiver Eintrag) oder schon vorher (deklaratorischer Eintrag). Wenn der Eintrag ins Handelsregister konstitutiv ist, kann die Gesellschaft die Rechtspersönlichkeit nur durch die Eintragung ins Handelsregister und Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB), vgl. Art. 936 ff OR, erlangen. Haftungsbeschränkungen, wie es z.B. die Aktiengesellschaft vorsieht, greifen grundsätzlich erst dann. Vor der Eintragung besteht in der Regel eine einfache Gesellschaft (Art. 530 Abs. 2 OR). Wenn der Eintrag hingegen deklaratorisch ist, ist die Eintragung ins Handelsregister keine Voraussetzung für die Erlangung der Rechtspersönlichkeit.

Übersicht

Erwerb der Persönlichkeit unabhängig vom HR-Eintrag (deklaratorischer Eintrag) :

  • Kollektivgesellschaft, Art. 552 OR (Kaufmännische Gesellschaft);
  • Kommanditgesellschaft, Art. 594 OR (Kaufmännische Gesellschaft).

Erwerb der Rechtspersönlichkeit durch HR-Eintrag (konstitutiver Eintrag):

Die Bedeutung der Existenz einer Gesellschaft

Ab der Existenz kann die Gesellschaft vor allem Rechte und Pflichten übernehmen und z.B. Aktien ausgeben. Vor der Eintragung eingegangene Verpflichtungen binden grundsätzlich nur die Handelnden Personen, allenfalls die Gründungsgemeinschaft nach den Regeln der einfachen Gesellschaft. Es gibt aber z.B. folgende abweichende Bestimmungen:

Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Eintragung im Handelsregister benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden (sekretariat@m-win.ch).

Quellen:

Anmerkung: Dieser Beitrag wurde von der unabhängigen Anwaltskanzlei «Martin Rechtsanwälte GmbH» auf unserem Blog publiziert.