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STAF

von leicht@m-win.ch, Tel. +41 (52) 269 21 11

Die Stimmberechtigten haben am 19. Mai dem Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) mit 66,4 % Ja-Stimmen gegen 33,6 % Nein-Stimmen zugestimmt. In Wegfall kommen die Steuerprivilegien für Unternehmen mit Steuerstatus und künftig werden alle Firmen gleich besteuert, was für die Unternehmen mit Steuerstatus eine Erhöhung und für die bisher ordentlich besteuerten Unternehmungen eine Steuerentlastung mit sich bringt.

Allgemein bedauert wird, dass an dieser bedeutsamen Abstimmung nur 42,7 % der Stimmberechtigten teilnahmen und insbesondere jüngere Wähler, die später die Lasten der AHV zu schultern haben, der Abstimmung fernblieben.

Im Kanton Zürich bedarf es noch der Umsetzung. Als Termin für die Abstimmung ist der 1. September 2019 im Gespräch, damit das Gesetz zum 1 Januar 2020 in Kraft treten kann. Angenommen wurde die Vorlage schon in Genf, Solothurn und Bern haben sie auf kantonaler Ebene abgelehnt.

Hier seien nur ein paar STAF-Kernpunkte genannt:

Der Kanton Zürich erhält durch das neue Gesetz neben den Baukastenbestandteilen «Patentbox» und dem «Forschungs & Entwicklungs (F&E) – Abzug», auch noch den optionalen kantonalen Abzug für Eigenfinanzierung (auch «lex Zürich» genannt). Damit können im Kanton Zürich eigenkapitalfinanzierte Unternehmungen unter gewissen Voraussetzungen nahezu die gleichen Kosten, wie bei einer Fremdfinanzierung, steuerlich in Abzug bringen.

Ziel ist es nach Aussagen aus der Finanzdirektion des Kantonalen Steueramtes Zürich, höchst mobile, wertschöpfungsintensive, innovative Unternehmungen am Standort Zürich zu halten. Dies, weil das neue Unternehmenssteuerrecht eine Angleichung der Steuersätze in den Kantonen mit sich bringt und hierdurch der kantonale Wettbewerb verschärft wird. Daher erfolgt im Kanton Zürich auch eine Satzreduktion bei der Einfachen Steuern von 8% auf 7% ab 2021 und ab 2023 ist eine weitere Reduktion auf 6% geplant, was aber einer neuen Volksabstimmung unterliegen wird. Der effektive Steuersatz wird bei maximaler Entlastung ab 2023 in der Stadt Zürich auf 10,94% sinken. Bei der ordentlichen Besteuerung sinkt der effektive Steuersatz von 21,25% ab 2023 auf 18,19%. Bei der für den 1. September geplanten kantonalen Abstimmung wird aufgrund der moderaten Senkung  des Gewinnsteuersatzes politischer Konsens erwartet.

Schon jetzt empfiehlt es sich für Unternehmungen, die Umsätze mit Produkten mit Patentschutz (CH, EU, gleichgestellte ausl. Patentrechte) oder Produkten mit Patenten für einzelne Bestandteile (der berühmte patentierte Scheibenwischer am Kraftfahrzeug) machen, die Umsätze und F&E-Kosten zu dokumentieren. Auch für Produkte mit einzelnen patentgeschützten Bestandteilen gilt die «Patentbox»-Entlastung. Ferner bieten sich neue Gestaltungsmöglichkeiten und Unternehmungen sollten sich Gedanken über die Verwendung oder den Einbau neuer Patente in bereits vorhandene Produkte machen. Für Unternehmungen, die in der Schweiz forschen und entwickeln, insbesondere Software-Entwickler, die nicht in den Genuss der «Patentbox» kommen und in der Schweiz F&E-Kosten aufwenden, empfiehlt es sich gleichfalls mit nachhaltigen Aufzeichnungen zu beginnen und schon jetzt wegen der Komplexität der Materie fachlichen Rat einzuholen. Bei der «Patentbox» beträgt die jährliche Entlastung 90% während der 20-jährigen Laufzeit von Patenten, beim F & E – Abzug immerhin 50%. Zusammen mit dem Abzug für Eigenfinanzierung können Steuern in erheblichem Umfang «gespart» werden. Insgesamt ist die Entlastung auf 70 % des erzielten Jahresgewinnes begrenzt.

Am Rande sei erwähnt, dass Gesellschaften mit kantonalem Steuerstatus für eine Übergangszeit steuerneutral stille Reserven aufdecken können. Der optimale Übergang zur ordentlichen Besteuerung hängt bei den Statusgesellschaften von zahlreichen spezifischen Umständen und dem jeweiligen kantonalen Recht ab.

Die Mehrbelastung von Unternehmungen und Arbeitnehmern bei der AHV um jeweils 0,15 % ist dagegen marginal und führt zu jährlichen Mehreinnahmen der AHV von 2 Mrd. Franken.

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