Corona-Erwerbsersatz für Selbständige und arbeitgeberähnliche Personen
Für Selbständige und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung gibt es Neuigkeiten zum Corona-Erwerbsersatz. Wir geben einen Überblick.
Für Selbständige und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung gibt es Neuigkeiten zum Corona-Erwerbsersatz. Wir geben einen Überblick.
Für Arbeitnehmer auf Abruf gelten neue Vorschriften betr. Kurzarbeitsentschädigung.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2020 entschieden, dass er die vorübergehenden Massnahmen zur Verhinderung von coronabedingten Konkursen nicht verlängern wird.
Traktandierungsrecht gemäss Art 699 Abs. 3 OR, einen Verhandlungsgegenstand vorzuschlagen, ist nicht zu verwechseln mit dem Antragsrecht gem. Art. 700 Abs. 4 OR: Recht, zu einem bestehenden Traktandum einen Antrag einzubringen.
Nach dem Wegfall der meisten ausserordentlichen Massnahmen, bestehen wegen OVID-19 trotzdem noch Abweichungen bei der Kurzarbeit.
Wer Anteile an einer Gesellschaft hat oder Organ ist, kann nun wegen noch weitgehend unbekannter Formalitäten plötzlich strafbar sein.
Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über die Wirkungen des Aktienbuchs, Änderungen von Eintragungen und Auswirkungen der 25%-Grenze betr. Aktienkapitals oder der Stimmrechte.
„Keep it simple and stupid“ gilt auch beim Aufnehmen von Geld am Kapitalmarkt.
Wie kann ich jetzt noch meine GV abhalten?
Der Bundesrat hat am 01. Juli 2020 Änderungen zur Kurzarbeit im Zusammenhang mit Corona bekannt geben, die per 01. September 2020 in Kraft treten.