Die Ergänzungsleistungen (EL) helfen dort, wo Renten und Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Bereits über ein halbes Jahr ist das neue Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) in Kraft. In unserer neuen Beitragsreihe behandeln wir die wichtigsten Änderungen dieser Reform.
Mit dieser Reform wurden die noch sehr tiefen Beiträge an die Mietzins- sowie Heiz- und Nebenkosten erheblich nach oben angepasst, um sich mehr an die aktuellen Mietzinsen anzugleichen.
Die monatlichen Höchstbeträge für die Wohnungsmiete wurden je nach Haushaltsgrösse bis zu mehr als 50% erhöht und nach Regionen (Grosszentren, Stadt, Land) abgestuft.
Auch die Pauschalen für die Heiz- und Nebenkosten wurden um 50% erhöht.
Weitere Beiträge aus der Reihe:
AHV Ergänzungsleistungen – Eigenheim – Vermögen
AHV Ergänzungsleistungen – Krankenkassenprämien
AHV Ergänzungsleistungen – Rückerstattungspflicht für Erben
AHV Ergänzungsleistungen – Beitrag für unterhaltspflichtige Kinder und Einkommen des Ehepartners/in
Quellen:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/804/de#a2
https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Erg%C3%A4nzungsleistungen-EL
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Interessiert mich (Email an sekretariat@m-win.ch; wir melden uns)