von RA Jürg Martin, martin@m-win.ch, und Andrea Süess, sueess@m-win.ch
Das Anstellen, Administrieren und Entlassen von Personal ist in der Schweiz erheblich einfacher als in den meisten anderen europäischen Ländern. Es gilt aber doch einiges zu beachten, um die Vorteile des vergleichsweise liberalen Arbeitsmarktes rechtmässig und möglichst vorteilhaft zu nutzen.
Zunächst sind die Rechtsgrundlagen zu klären. Ein Beispiel dafür ist die Prüfung, ob die Gesellschaft einem Gesamtarbeitsvertrag untersteht, wie sie für gewisse Branchen Gültigkeit haben. Ist dem so, müssen oft Anforderungen wie Mindestlohn oder andere arbeitsbezogene Mindeststandards (Arbeitskleidung, Sicherheit, Kündigungsfristen, etc.) eingehalten werden.
In internationalen Verhältnissen, z.B. wenn Mitarbeitende ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz haben, kein Schweizer Bürgerrecht besitzen oder mehr als 25% ihrer Arbeitszeit ausserhalb der Schweiz verrichten z.B. im Homeoffice/Telearbeit, gelten spezifische Regelungen, und es kann auch ausländisches Recht zur Anwendung kommen.
Auf Grund der anwendbaren Rechtsnormen sind dann die relevanten Dokumente zu gestalten, namentlich die Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen. Anmeldungen bei diversen Behörden müssen erfolgen, und für die private Vorsorge (dritte Säule) ist ein Vertrag mit einem privaten Anbieter abzuschliessen.
Wegen der Komplexität im Personalwesen ist es empfehlenswert, sich bei Fachkundigen beraten zu lassen und allenfalls wenigstens in der Anfangsphase die Administration durch eine externe Stelle ausführen zu lassen.
Die MSM Group AG besitzt langjährige Erfahrung in personalbezogenen Themen sowie der Aufsetzung und Abwicklung der Personaladministration für Unternehmen.
Auch die Martin Rechtsanwälte GmbH ist ihnen gerne bei rechtlichen Fragestellungen behilflich. Sie ist zudem spezialisiert im Migrationsrecht.
Interessiert mich (E-Mail an sekretariat@m-win.ch; wir melden uns)
Dieser Beitrag wurde in Zusammenarbeit mit der unabhängigen Anwaltskanzlei «Martin Rechtsanwälte GmbH» erstellt
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