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Corona-Unterstützungshilfen

von hauser@m-win.ch, Tel. +41 (52) 269 21 11

Der Bundesrat beantragt dem Parlament Änderungen des Covid-19-Gesetzes, um mehr Handlungsspielraum bei Corona-Unterstützungshilfen zu bekommen.

Am 18.11.2020 hat der Bundesrat beschlossen, dem Parlament für die Beratung in der Wintersession Änderungen am Covid-19-Gesetz vorzuschlagen, um Corona-Unterstützungshilfen zu verbessern:

Härtefälle (Art. 12 Covid-19-Gesetz n.F.)

Die Gesamtsumme der Unterstützung für Härtefälle soll auf 1 Milliarde erhöht werden.

Kurzarbeitsentschädigungen (Art. 17 Covid-19-Gesetz n.F.)

Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung sollen gezielt erweitert werden. Es sollen mehrere der Massnahmen, die im Frühjahr erlassen wurden, in das Covid-19-Gesetz überführt werden. Insbesondere soll der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung auf befristete Arbeitsverhältnisse ausgedehnt und die Karenzfrist aufgehoben werden.

Sport (Art. 13 und neu Art. 12b Covid-19-Gesetz n.F.):

In Ergänzung zu den bisherigen Stabilisierungsmassnahmen sollen professionelle und semiprofessionelle Sportklubs ausser Darlehen auch à-fonds-perdu-Beiträge erhalten können.

Reaktivierung des Covid-19-Kreditprogramms

Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Kompetenz zur Errichtung eines neuen Kreditprogramms zu bekommen. So könnte der Bundesrat notfalls ein neues Solidarbürgschaftssystem errichten.

Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.

Interessiert mich (Email an sekretariat@m-win.ch; wir melden uns)

Quellen:

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-81212.html

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