Rufen Sie uns an: +41 52 269 21 00

Corona – Kurzarbeit

von hauser@m-win.ch, Tel. +41 (52) 269 21 11

Was ist betreffend Kurzarbeit zu beachten, was kann ich tun?

Kurzarbeit ist die unter Zustimmung der Arbeitnehmenden angeordnete vorübergehende Reduktion der vertraglichen Arbeitszeit, wobei das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt. Durch die Kurzarbeitsentschädigung wird ein anrechenbarer Arbeitsausfall angemessen entschädigt. Damit sollen Arbeitslosigkeit verhindert und Arbeitsplätze erhalten werden.

Das Thema Kurzarbeit ist geregelt in Art. 31 ff. AVIG und Art. 46 ff. AVIV.

Aufgrund der aktuellen Lage hat das SECO gewisse Erleichterungen erlassen. Diese sind im Dokument «FAQ: Arbeitsausfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus» festgehalten. So wurden z.B. die Karenz- und Voranmeldefristen reduziert und es wurden die zu beantwortenden Fragen auf dem Formular «Voranmeldung von Kurzarbeit», die Einreichung von Dokumenten und die Begründung für die Einführung vereinfacht.

Sollten Sie Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.

Interessiert mich (Email an sekretariat@m-win.ch; wir melden uns)

Close Menu