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Änderungen in der 3. Säule ab 1. Januar 2021

von gaeumann@m-win.ch, Tel. +41 (52) 269 21 11

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat über die Höchstabzüge für Beiträge der Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende an die Säule 3a im Steuerjahr 2021 informiert.

Aufgrund der Anpassungen in der 1. Säule, werden auch die maximalen Einlagen in die Säule 3a angepasst. Die maximale Einlage beträgt ab 2021 neu CHF 6‘883 (bzw. CHF 34‘416 ohne 2. Säule). Im 2020 betrugen die Maximalbeträge CHF 6‘826 (bzw. CHF 34‘128 ohne 2. Säule).

Bezahlen Sie frühzeitig in die Säule 3a ein, um vom ganzen Jahreszins zu profitieren. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung und bei allgemeinen Fragen bezüglich der 3. Säule.

Interessiert mich (Email an sekretariat@m-win.ch; wir melden uns)

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