Wie können und dürfen sich Vereinigungen von Privatinvestoren finanzieren, und welche Forman kommen tatsächlich vor?
Ein kürzliches Fachgespräch unter Mitgliedern des Verbandes deutscher Business-Angels Netzwerke BAND (https://www.business-angels.de/), dem auch unsere Investorenvereinigung (https://pecuniam.ch/) angehört, hat im Wesentlichen folgendes ergeben: Es kommen zahlreiche Varianten vor, und keine ist grundsätzlich verpönt oder verboten:
- Mitgliederbeiträge von nahe null bis zu vierstelligen Beträgen pro Jahr
- Eintrittsgelder von Anlässen
- Sponsorings von Unternehmen und Privaten
- Beiträge von staatlichen Stellen, Stiftungen und ähnlichen
- Honorare aus Leistungserbringungen
- Provisionen aus vermittelten Finanzierungen
Die staatlichen Beiträge fliessen in Deutschland aus Schweizer Sicht eher übermässig, so dass sich alle Beteiligten daran gewöhnt haben, sie für selbstverständlich und zwingend erachten und kaum je kritisch hinterfragen.
Ob und wie die letzten beiden Kategorien zulässig und erwünscht sind, ist nicht ganz unumstritten. Es können sich Interessenkonflikte ergeben, und es besteht die Gefahr von Täuschungen über (alle) wahre Rollen der Involvierten. Es scheint aber weitgehend Einigung zu bestehen, dass sie nicht grundsätzlich verboten sind, sondern nur erhöhte Anforderungen an die Transparenz und Wachsamkeit auslösen.
Jürg Martin, martin@m-win.ch