Ihr ehemaliger Arbeitnehmer hat in seinem Mailaccount wichtige Nachrichten, die Sie benötigen? Oder haben Sie den Verdacht, dass Ihr Arbeitnehmer während der Arbeitszeit lieber Urlaubsfotos auf Sozialen Medien anschaut oder gar kriminelle Aktivitäten begeht?
Was darf man tun, wenn man einen solchen Bedarf oder Verdacht hat? Darf man Daten sicherstellen? Darf man auf die E-Mails des Mitarbeiters zugreifen, wie ist vorzugehen? Wer sichtet die Daten? Diese und weitere Fragen gilt es zu beantworten, wenn man als Arbeitgeber Schadenersatzansprüche oder gar eine Strafanzeige durch den Arbeitnehmer vermeiden will.
Wir sind diesen Fragen nachgegangen und haben eine ausführliche Darstellung dazu erarbeitet, die man bei uns auf Anfrage beziehen kann.
Informationen zum Thema finden Sie zudem auf der Internetseite des Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) und insb. dessen Leitfaden zur Arbeitnehmerüberwachung.
Wenn Sie Informationen oder Hilfe bei der Umsetzung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.