Die Mehrheit der Unternehmen richtet ihr Geschäftsjahr nach dem Kalenderjahr, obwohl dies vom Gesetz nicht vorgeschrieben ist. Am Ende des Geschäftsjahres müssen verschiedene Abschlussarbeiten ausgeführt werden, um den gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Um das Geschäftsjahr 2020 für den Abschluss vorzubereiten, empfehlen wir die folgende Vorgehensweise:
Januar 2021: Erstellung der Sozialversicherungsdeklarationen und Lohnausweise 2020
(Einreichefrist bis 30.01.2021).
Für die Deklaration der Sozialversicherung sollten Sie uns die erhaltenen Originalformulare per Post im Dezember oder Januar weiterleiten. Falls Sie die Lohnabrechnung selbst erstellt haben, sollten Sie die Kopien sämtlicher Lohnabrechnungen 2020 ebenfalls an uns weiterleiten.
Februar – Mai 2021: Erstellung Geschäftsabschlusses 2020 sowie der Steuererklärung 2020
(Einreichefrist bis 30.09.2021 im Kanton Zürich).
Für die Erstellung der Steuererklärung 2020 sollten Sie das erhaltene Originalformular per Post an uns weiterleiten.
Durchführung der Generalversammlung bzw. Gesellschafterversammlung sechs Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres. Die AG und die GmbH sind per Gesetz dazu verpflichtet eine Generalversammlung abzuhalten, an welcher unter anderem die Jahresrechnung genehmigt und über die Verwendung des Gewinns entschieden wird.
Juni – August 2021: Erstellung der privaten Steuererklärung 2020
(bis Ende März 2021 kann eine Fristverlängerung beim Steueramt bis max. 30.11.2021 beantragt werden).
Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich.
Interessiert mich (Email an sekretariat@m-win.ch; wir melden uns)