von hauser@m-win.ch und martin@m-win.ch, +41 (52) 269 21 11
Beispiele für oft auftretende und leicht vermeidbare Probleme im Arbeitsrecht.
Ein Arbeitsverhältnis kann man in verschiedene Phasen einteilen:
- Bewerbungsphase
- Einstellungsphase
- Arbeitsphase
- Beendigungsphase
In der Bewerbungsphase gemachte Äusserungen können später rechtliche Relvanz haben, z.B. Inseratentexte. Sie sind daher sorgfältig auf die offene Stelle und die gewünschte Person abzustimmen.
Viele Probleme entstehen in der Einstellungsphase, vor allem, wenn Arbeitsverträge leichtfertig verfasst oder unterschrieben werden. So können dem Arbeitgeber unbeabsichtigte Zusicherungen zum Verhängnis werden: Es werden z.B. Leistungen einer Krankentaggeldversicherung (KTGV) versprochen, die aber mit der tatsächlich bestehenden Police des Arbeitgebers mit der Versicherungsgesellschaft nicht übereinstimmen. Im Krankheitsfall werden die versprochenen Leistungen von der Versicherung nicht erbracht. Je nachdem kann es sein, dass der Arbeitgeber die Leistungen trotzdem schuldet.
Oder die KTGV wird nicht im Vertrag erwähnt, was dazu führt, dass mangels schriftlicher Abrede (oder NAV oder GAV), die KTGV keine Ersatzlösung ist und der Arbeitgeber trotzdem Lohnfortzahlung nach Art. 324a OR leisten muss.
Auch die Bestimmungen zu Lohn, Boni und Gratifikationen können oft zu Problemen führen, z.B. wenn der Lohn rein erfolgsabhängig und zu niedrig ist, Boni und Gratifikationen falsch oder unklar formuliert werden.
Ein eher unerwartetes Problem ist, dass es oft Abreden gibt, die im schriftlichen Vertrag nicht festgehalten werden. Wenn diese Abreden dann nicht eingehalten werden, kann es sehr schwierig werden, sie durchzusetzen.
In der Arbeitsphase ist v.a. das beidseitige sorgfältige Einhalten des schriftlichen Vertrags wichtig. Wenn etwas daraus nicht mehr oder anders gelten soll, ist ein formeller Vertragsanhang sehr ratsam. Auch bezüglich Weisungen an die Arbeitnehmer ist aus Beweisgründen Schriftlichkeit (E-Mail) zu empfehlen.
Andere Stolpersteine zeigen sich erst in der Beendigungsphase. Hier geht es vor allem um die Regeln des Gesetzes und der Gerichtspraxis zu den verschiedenen Möglichkeiten, ein Arbeitsverhältnis zu beenden und die Folgen der Vertragsbeendigung festzulegen. Kann der Arbeitgeber einen kündigen, freistellen und alle Ferien- und Überstundenguthaben anrechnen? Ist der Aufhebungsvertrag gültig? Sollte der Arbeitnehmer ihn unterschreiben oder erleidet er dadurch massive Nachteile? Darf man eine Kündigung unterschreiben oder eine Freistellung? Kann man sich Ferien – und Überstundenguthaben auszahlen lassen oder ist dies schon mit dem Lohn abgegolten? Was ist, wenn es gar keine Arbeitszeiterfassung gab? Durfte ich meinen Arbeitnehmer überhaupt fristlos entlassen? Oder war meine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist missbräuchlich oder sogar unwirksam wegen Krankheit? Was passiert überhaupt, wenn der Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist verunfallt? Und was muss man dem Arbeitnehmer im Rahmen einer Kündigung noch mitteilen? Muss er sich beim RAV melden und wann? Darf das RAV Einstelltage verhängen? All diese und noch einige Punkte mehr sollte man sich gut überlegen, bevor man eine Kündigung ausspricht.
Wenn Sie Ihre Risiken, einen Rechtsstreit erleben zu müssen, systematisch mindern wollen, können Sie gerne auf uns zukommen.
Interessiert mich (Email an sekretariat@m-win.ch; wir melden uns)
Anmerkung: Dieser Beitrag wurde von der unabhängigen Anwaltskanzlei «Martin Rechtsanwälte GmbH» auf unserem Blog publiziert.