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Neu in der Schweiz 7: Geschäftsaufbau – Finanzierung

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Für die Gründung einer Gesellschaft in der Schweiz braucht es finanzielle Mittel. Nachfolgend einen Überblick über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und deren Parameter die eine Überblick schaffen.

Für die Aufnahme einer Geschäftstätigkeit in der Schweiz bieten sich verschiedene Rechtsformen an. Wir beschränken uns hier auf die Darstellung der Finanzierung der beiden häufigsten Formen, der Aktiengesellschaft (Abk. AG; Art. 620 OR) und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Abk. GmbH; Art. 772 OR). Diese beiden Rechtsformen unterscheiden sich in der Schweiz viel weniger als in anderen Ländern, beispielsweise in Deutschland. Aber gerade im Bereich der Finanzierung gibt es erhebliche Unterschiede.

Grundsätzlich können Gesellschaften in der Schweiz wie auch anderswo mit Fremdkapital (Darlehen) oder Eigenkapital finanziert werden. Es gibt auch Mischformen. Bei der Gründung muss vorab einbezahltes oder eingebrachtes Grundkapital vorhanden sein. Eine Gesellschaft ohne oder nur mit symbolischen Aktiven gibt es nicht. Bei der GmbH beträgt der mindestens einzuzahlende Betrag CHF 20’000. Bei der AG ist das Mindestkapital CHF 100’000, wovon aber nur die Hälfte einbezahlt werden muss. Dies ist indessen nicht zu empfehlen, weil es auf alle Zeiten im Handelsregister sichtbar ist und die Gründer für den Rest haften im Konkursfall (Art. 680 OR).

Die Finanzierung wird üblicherweise durch die Gründer eingebracht oder später durch zusätzliche Teilhaber bei Kapitalerhöhungen. Die Quote des eingebrachten Kapitals muss nicht mit der Quote der Anteile an der Gesellschaft übereinstimmen. Abweichungen müssen aber gründlich geplant und gut dokumentiert sein.

Anstelle von Cash können bei Gründungen oder Kapitalerhöhungen auch andere Werte eingebracht werden («Sacheinlage»; Art 634 OR). Diese sind von den Organen zu bewerten, und eine unabhängige Revisionsstelle hat die Bewertung zu bestätigen.

Eigenkapital kann eingebracht werden als nominelles Grundkapital oder als Zuschlag bei Gründungen oder formellen Kapitalerhöhungen (Agio). Es kann auch ausserhalb einer nominellen Kapitalerhöhung Eigenkapital eingebracht werden.

Ein oft relevantes Thema bei der Gestaltung der Finanzierung sind die Steuern. Je nachdem, woher die Finanzierung kommt, stellen sich diese nicht nur auf Stufe der Gesellschaft, sondern auch des Finanzierers, namentlich wenn es sich um eine natürliche Person handelt, die im Unternehmen mitarbeitet.

Fremdkapital-Finanzierung von dritter Seite kann bei Banken oder über Kreditvermittlungsplattformen erhältlich sein (z.B. www.swisspeers.ch). Bis zu einem Betrag von CHF 1 Mio. darf es auch öffentlich eingeworben werden (Art 6 Abs. 2 lit. a der Bankenverordnung). Das öffentliche Anwerben von Eigenkapital ist in der Schweiz für operativ tätige Gesellschaften bewilligungsfrei möglich und bis zu einem Volumen von CHF 8 Millionen ohne Prospektpflicht (Art. 36 Abs.1 lit. e FIDLEG). Öffentlich platziert werden dürfen aber nur Aktien, nicht GmbH Anteile (Art. 781 Abs. 3 OR).

Es ist empfehlenswert, sich bereits vorgängig Gedanken über das Verhältnis von Fremd- und Eigenkapital in der Gesellschaft zu machen. Oft ist ein «ausgewogenes» Verhältnis das Ziel. Fremdkapital ist aus Aktionärssicht meist günstiger als die Aufnahme zusätzlicher Teilhaber, aus Gesellschaftssicht aber teurer und risikoreicher wegen der Pflicht zur Leistung von Zinsen und Rückzahlungen. Eigenkapital verpflichtet nicht zur Rückzahlung, bedeutet jedoch auch Teilung der Gewinne mit den Mitgesellschaftern.

Die MSM Group AG und die Martin Rechtsanwälte GmbH als «Rechtsdienst für KMU» besitzen langjährige Erfahrung in

  • Gesellschaftsgründungen
  • Unterstützung bei der Gestaltung und Abwicklung von Finanzierungen
  • Begleitung im Geschäftsaufbau durch diverse Dienstleistungen wie Buchhaltung, Personaladministration, verschiedene Office-Dienste (Telefondienst, Domizilverwaltung) sowie Versicherungsberatung
  • Erstellung von Businessplänen und Finanzplanung/-Überwachung
  • Anbahnen und Pflegen von Bankbeziehungen

Die MSM Investorenvereinigung (ein vor rund 20 Jahren aus dem Kreis der MSM Gruppe gegründeter Business Angels Club) kann einen Beitrag an die Investorensuche leisten.

Interessiert mich (E-Mail an sekretariat@m-win.ch; wir melden uns)

Dieser Beitrag wurde in Zusammenarbeit mit der unabhängigen Anwaltskanzlei «Martin Rechtsanwälte GmbH» erstellt

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  • Zuzug als Privatperson – Versicherungen (Was muss ich tun? Wie gehe ich vor?)
  • Zuzug als Privatperson – Aufenthalts-/Arbeitsbewilligung (Wer hat welche Möglichkeiten?)
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