Rufen Sie uns an: +41 52 269 21 00

Neu in der Schweiz 5: Geschäftsführung – Organisation operativer Tätigkeiten

von hauser@m-win.ch, Tel. +41 (52) 269 21 11
von sueess@m-win.ch, Tel. +41 (52) 269 21 00

Sie sind bereit ihre operative Tätigkeit auszuführen. Was nun? Wir geben Ihnen einen Überblick.

Braucht es für die Aufnahme meiner gewerblichen Tätigkeiten einer Bewilligung? In der Regel lautet die Antwort: Nein. In der Schweiz ist für die Aufnahme der operativen Tätigkeit i.d.R. keine Bewilligungen erforderlich. Es fallen auch in der Regel keine sonstigen Formalitäten an und sie müssen nicht, wie z.B. in Deutschland ein Gewerbe anmelden. Ausnahmen bestehen:

  • zum Beispiel betreffend regulierte Bereiche und Berufe wie Banken, Personalverleih, Berufsdiplomanforderungen, usw.  

Besonders zu Beginn im Geschäftsaufbau fallen viele Arbeiten an wie z.B. Businessplanung, Kundenakquisition, Einrichtung von Büro/Produktionsstätten, Beschaffung von Material/Maschinen etc. Die Ressourcen dafür sind jedoch eher knapp aufgrund limitierter finanzieller Mittel. Damit die Geschäftsleitung ihre eigene Manpower gezielt für das Kernbusiness einsetzen kann, empfiehlt es sich für Arbeiten, welche nicht das geldgenerierende Hauptgeschäft betreffen, günstig Zusatzhilfskräfte einzusetzen. Zu diesen Arbeiten zählen z.B. die Personaladministration, Buchhaltung, Sekretariat.

Dazu gibt es u.a. folgende Möglichkeiten:

  1. Einstellung zusätzlichen Personals mit den entsprechenden Kompetenzen
  2. Abgabe der Arbeiten an ein kompetentes Drittunternehmen

Oft empfiehlt sich 2. Variante bis die Gesellschaft in eine geregelte operative Tätigkeit übergegangen ist. Von Drittunternehmen werden nur die anfallenden erbrachten Aufwände (oder Pauschalen) verrechnet. Zudem besitzt es die nötige Expertise, und Fixlöhne sowie zusätzlichen Personalkosten wie BVG, Sozialversicherungsabgaben, Unfallversicherung für Angestellte und das Risiko eines Personalausfalls fallen weg. Die 1. Variante kann in einem späteren Schritt in Betracht gezogen werden, sobald regelmässige Geldeingänge vorhanden sind. Die Aufgaben können vom Drittunternehmen mit einer entsprechenden bedarfsorientierten Schulung an neu eingestelltes Personal übergeben und weitergeführt werden.

Die MSM Group AG in Zusammenarbeit mit der Martin Rechtsanwälte GmbH besitzt langjährige Erfahrung in Gesellschaftsgründungen und der engen Begleitung im Geschäftsaufbau durch diverse Dienstleistungen wie Buchhaltung, Personaladministration, verschiedene Office-Dienste (Telefondienst, Domizilverwaltung) und Versicherungsberatung. Zudem unterstützen wir auch flexibel bei der Erstellung von Businessplänen und der Finanzplanung/-Überwachung und besitzen guten Beziehungen zu verschiedenen Bankinstituten. Die Martin Rechtsanwälte GmbH ist ihnen bei rechtlichen Fragestellungen ebenfalls jederzeit gerne behilflich.

Interessiert mich (E-Mail an sekretariat@m-win.ch; wir melden uns)

Dieser Beitrag wurde in Zusammenarbeit mit der unabhängigen Anwaltskanzlei «Martin Rechtsanwälte GmbH» erstellt

Weitere, noch folgende Beiträge aus der Reihe:

  • Gesellschaftsaufbau – Steuern (Was ist zu beachten?)
  • Gesellschaftsaufbau – Finanzierung (Möglichkeiten der Geldbeschaffung)
  • Zuzug als Privatperson – Versicherungen (Was muss ich tun? Wie gehe ich vor?)
  • Zuzug als Privatperson – Aufenthalts-/Arbeitsbewilligung (Wer hat welche Möglichkeiten?)
  • Zuzug als Privatperson – Steuern (Was kommt auf mich zu?)

Bereits publizierte Beiträge:

Weitere Beiträge zu diesem Thema:

Close Menu