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Neu in der Schweiz 4: Geschäftsaufbau – Versicherungen

von Sarah Scheinholzer, scheinholzer@m-win.ch, Tel. +41 (52) 269 21 11
und Andrea Süess, sueess@m-win.ch, Tel. +41 (52) 269 21 00

Versicherungen spielen auch für Gesellschaften eine wichtige Rolle. Deshalb ist es empfehlenswert, bereits bei der Gründung sich vertieft mit ihnen auseinanderzusetzen. Sie dienen dazu, verschiedene Risiken abzudecken, die branchenbedingt unterschiedlich sein können. Sie sind hilfreich und teilweise sogar existenzsichernd, wenn sie bedarfsgerecht abgeschlossen werden.

Bei den Versicherungen stehen die Sozialversicherungen für den Unternehmer sowie für allfällige Mitarbeiter und die Betriebsversicherungen im Vordergrund.

Je nach gewählter Rechtsform, sind die Sozialversicherungen freiwillig oder obligatorisch. Im Grundsatz gilt, dass

  • Inhaber von Einzelfirmen und Kollektiv- und Kommanditgesellschaften für ihre Vorsorge grösstenteils selbst verantwortlich sind, da sie für Sozialversicherungen als selbständig Erwerbende gelten und
  • die meisten Versicherungen für Inhaber von AGs oder GmbHs obligatorisch sind, da sie Unternehmer und gleichzeitig ihre eigenen Angestellten sind und deshalb für Sozialversicherungen als unselbständig Erwerbende gelten.

Siehe dazu ausführlicher den Blogbeitrag «Neuabschluss von Personenversicherungen (UVG/KTG und BVG)»

Bei den Betriebsversicherungen (untenstehend eine Auswahl) haben die Unternehmer eine grössere Entscheidungsfreiheit, weil sie in der Regel selbst bestimmen können, welche Risiken sie abgedeckt haben möchten:

  • Betriebshaftpflichtversicherung: praktisch in jedem Unternehmen Grundbedarf, wobei die Risiken branchenbedingt unterschiedlich sind (z.B. Anlage-, Betriebs- oder Produktrisiko)
  • Sachversicherungen: Versicherungen von Gebäuden (inkl. Haftpflicht) und / oder der Fahrhabe (wie Maschinen, Werkzeuge oder Motorfahrzeuge)
  • Betriebsunterbruchversicherung: finanzielle Folgen von Betriebsunterbrüchen (direkte Kosten und entgangener Gewinn)
  • Rechtsschutzversicherung: Kosten aus Gerichtsverfahren oder Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Maschinen und EDV-Versicherung: Schäden an technischen Anlagen (wie Maschinen oder Apparaten)
  • Versicherungen gegen gesundheitliche Risiken: Fälle wie Krankheit, Unfall, Invalidität und Tod
  • Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV): Risiken i.Z.m. Export von Waren (u.a. kommerzielle und politische Risiken im Zielland)
  • Transportversicherung: Schäden an Gütern, die während des Transports entstehen

Es ist empfehlenswert, bei der Gesellschaftsgründung und im Geschäftsaufbau eine Risikoanalyse aller möglichen Schäden durchzuführen. Dies kann in Form einer Auflistung aller Risiken und der erwarteten Schäden geschehen, die im Geschäftsverkehr, in den Geschäftsliegenschaften, Produktionsstätten, Arbeitsverhältnissen, Infrastruktur, Transport etc. bestehen. Danach können Überlegungen zu der einzutreffenden Wahrscheinlichkeit gemacht werden und anhand derer eine Gewichtung, wo der Bedarf einer Versicherung vorhanden resp. sinnvoll ist, wenn nicht bereits eine obligatorische Versicherung vorgeschrieben wird.

Wichtig ist auch zu prüfen, dass verschiedene Versicherungen nicht gleiche Schäden abdecken.

Es lohnt sich, die Deckung von spezifischen potenziellen Schäden von der Versicherung schriftlich bestätigen zu lassen, damit die Leistungspflicht der Versicherung im Schadenfall sichergestellt ist.

Die MSM Group AG besitzt langjährige Erfahrung in der Unterstützung von Unternehmen beim Abschluss neuer, bedarfsgerechter Versicherungen. Zudem verfügt sie über eine FINMA Bewilligung, welche die Zusammenarbeitet mit verschiedenen Versicherungen auf Brokermandatsbasis ermöglicht und die erhaltenen Provisionen nach dem auf dem Brokermarkt noch seltenen «Honorarmodell» zu 100% Ihnen als Kunden auf das Honorar gutschreibt und einen allfälligen Überschuss teilt. Somit profitieren Sie von einer neutralen Beratung beim Abschluss der für Sie wichtigen Versicherungen und je nach dem von den über MSM Group AG eingenommen Provisionen. Die MSM Group AG bietet zudem bedarfsgerechte Personaladministrationsdienstleitungen an.

Auch die Martin Rechtsanwälte GmbH ist Ihnen gerne bei rechtlichen Fragestellungen behilflich.

Interessiert mich (E-Mail an sekretariat@m-win.ch; wir melden uns)

Dieser Beitrag wurde in Zusammenarbeit mit der unabhängigen Anwaltskanzlei «Martin Rechtsanwälte GmbH» erstellt.

Quellen:

https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/kmu-gruenden/firmengruendung/versicherungen.html

https://www.helvetia.com/ch/web/de/geschaeftskunden/ratgeber/kmu/firmengruendung.html

https://www.vermoegenszentrum.ch/wissen/versicherungen-fuer-start-ups

Weitere, noch folgende Beiträge aus der Reihe:

  • Gesellschaftsaufbau – Wie kann ich möglichst schnell operativ tätig werden? Was braucht es dazu?
  • Gesellschaftsaufbau – Steuern (Was ist zu beachten?)
  • Gesellschaftsaufbau – Finanzierung (Möglichkeiten der Geldbeschaffung)
  • Zuzug als Privatperson – Versicherungen (Was muss ich tun? Wie gehe ich vor?)
  • Zuzug als Privatperson – Aufenthalts-/Arbeitsbewilligung (Wer hat welche Möglichkeiten?)
  • Zuzug als Privatperson – Steuern (Was kommt auf mich zu?)

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