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Corona: Kann ich aktuell von Deutschland in die Schweiz reisen und umgekehrt?

von hauser@m-win.ch, Tel. +41 (52) 269 21 11

Wir geben einen Überblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Situation kann sich täglich ändern.

Einreise von Deutschland in die Schweiz

Die für die Grenzkontrolle zuständige Behörde verweigert grundsätzlich allen Personen aus einem Risikoland oder aus einer Risikoregion die Einreise in die Schweiz, Art. 3 Abs. 1 COVID-19-Verordnung 2.

Gem. Anhang 1 der COVID-19-Verordnung 2 gelten als Risikoländer:

  • Alle Schengen-Staaten (ausser Fürstentum Liechtenstein), jeweils inkl. Luftverkehr
  • Alle anderen Staaten (Luftverkehr)

Personen aus einem Risikoland oder aus einer Risikoregion dürfen in die Schweiz einreisen, wenn sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen und dies glaubhaft machen:

  1. Sie verfügen über das Schweizer Bürgerrecht.
  2. Sie verfügen über ein Reisedokument und:
  3. einen Aufenthaltstitel, namentlich eine schweizerische Aufenthaltsbewilligung, eine Grenzgängerbewilligung, ein von der Schweiz ausgestelltes Visum mit dem Zweck «geschäftliche Besprechungen» als Spezialistinnen und Spezialisten im Zusammenhang mit dem Gesundheitsbereich oder mit dem Zweck «offizieller Besuch» von grosser Bedeutung; oder
  4. eine Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung.
  5. Sie sind Freizügigkeitsberechtigte und haben einen beruflichen Grund für die Einreise in die Schweiz und besitzen eine Meldebestätigung.
  6. Sie führen einen gewerblichen Warentransport aus und besitzen einen Warenlieferschein.
  7. Sie reisen lediglich zur Durchreise in die Schweiz ein mit der Absicht und der Möglichkeit, direkt in ein anderes Land weiterzureisen.
  8. Sie befinden sich in einer Situation der äussersten Notwendigkeit.
  9. Sie sind als Spezialistinnen und Spezialisten im Zusammenhang mit dem Gesundheitsbereich von grosser Bedeutung.

Die Einreise mit einer Grenzgängerbewilligung nach Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 1 ist nur zu beruflichen Zwecken zulässig, Art. 3 Abs. 1bis COVID-19-Verordnung 2.

Weitere Informationen finden sich u.a. in der COVID-19-Verordnung 2, beim SEM und der Eidgenössischen Zollverwaltung

Einreise von der Schweiz nach Deutschland

Gem. der deutschen Bundespolizei «Corona-Virus: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)» sollten nicht unbedingt erforderliche Reisen unbedingt unterlassen werden.

Für deutsche Staatsangehörige bestehen keine Einreisebeschränkungen, sie dürfen nach Deutschland einreisen. Personen, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, ist die Einreise aktuell nicht erlaubt, ausser es liegt ein dringender Einreisegrund vor. Bei Bewohnern von Grenzregionen wird das Vorliegen von dringenden Einreisegründen wohlwollend geprüft. Der grenzüberschreitende Güter- und Warenverkehr sowie der grenzüberschreitende Verkehr von Berufspendlern sollen weiterhin möglichst ungehindert fließen. Bei Anhaltspunkten für eine Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) werden in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.

Die dringenden Einreisegründe sind grundsätzlich unter Vorlage von Belegen oder in sonstiger geeigneter Weise glaubhaft zu machen. Die Einreise ist nur zulässig, wenn die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden (beispielsweise Besitz gültiger Grenzübertrittspapiere und gegebenenfalls erforderlicher Visa). Ein dringenderer Grund kann bei berufsbedingten Gründen, familiären Gründen, medizinische Gründen, Pflege; Ausbildungs-, Schul- und Studienzwecken einschließlich Kindertagesstätten vorliegen. Die Gründe müssen bei der Einreise durch entsprechende Nachweise bei der Grenzkontrolle geltend gemacht werden. Jeder Sachverhalt wird individuell betrachtet und ist einzelfallabhängig. Die abschliessende Entscheidung über die Einreise liegt im pflichtgemässen Ermessen der Beamten vor Ort. Eine Bescheinigung im Vorhinein kann nicht ausgestellt werden.

Zu beachten ist, dass man sich unter Umständen nach einer Ausreise aus und Wiedereinreise nach Deutschland in Quarantäne begeben muss. Die verschiedenen Bundesländer haben hier unterschiedliche Regelungen, die zu beachten sind.

Sollten Sie Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.

Interessiert mich (Email an sekretariat@m-win.ch; wir melden uns)

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