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Corona-Erwerbsersatz für Selbständige und arbeitgeberähnliche Personen

von hauser@m-win.ch, Tel. +41 (52) 269 21 11

Für Selbständige und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung gibt es Neuigkeiten zum Corona-Erwerbsersatz. Wir geben einen Überblick.

Am 04. November 2020 hat der Bundesrat auf Grundlage des Covid-19-Gesetzes eine Veränderung der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall (provisorische Fassung) mit rückwirkender Wirkung per 17. September 2020 entschieden.

Corona-Erwerbsersatz können u.a. beziehen:

Weitere Details, insb. Voraussetzungen und Einschränkungen, regelt die Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall, die per 05.11.2020 nur in der vorläufigen Fassung verfügbar ist.

Die Regelungen sind befristet bis 30. Juni 2021.

Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.

Interessiert mich (Email an sekretariat@m-win.ch; wir melden uns)

Quellen:          

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