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AHV Ergänzungsleistungen – Krankenkassenprämien

Die Ergänzungsleistungen (EL) helfen dort, wo Renten und Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Bereits über ein halbes Jahr ist das neue Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) in Kraft. In unserer neuen Beitragsreihe behandeln wir die wichtigsten Änderungen dieser Reform.

Krankenkassenprämien

Die Krankenkassenprämien werden als Ausgabe in der Berechnung der Ergänzungsleistungen mit einbezogen. Bisher gab es einen Pauschalbetrag (Durchschnittsprämie des Kantons bzw. Region). Somit profitierte jemand, dessen effektive Krankenkassenprämie niedriger war als der Pauschalbetrag.

Mit der Reform wurde dies angepasst und es wird nun die tatsächliche Prämie berücksichtigt. Die kantonale bzw. regionale Durchschnittsprämie bleibt als Höchstgrenze.

Quellen:

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2007/804/de#a2
https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Erg%C3%A4nzungsleistungen-EL
https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ergaenzungsleistungen/reformen-und-revisionen/el-reform.html

Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.
Interessiert mich (Email an sekretariat@m-win.ch; wir melden uns)

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