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AHV-Beiträge und Rentenberechnung

Wer 44 Jahre lang in die AHV einzahlt, hat eine volle AHV-Rente zu gute. Eine volle AHV-Rente bedeutet aber noch nicht eine maximale AHV-Rente. Siehe dazu die Skala 44.
Um sicherzustellen, dass die persönlichen AHV-Beiträge wirklich einbezahlt wurden, und um Beitragslücken zu vermeiden, empfiehlt es sich, alle vier bis fünf Jahre einen kostenlosen Auszug aus dem persönlichen AHV-Konto bei der zuständigen Ausgleichskasse zu bestellen. Mit dem AHV-Kontoauszug kann die spätere Rente mit dem Rentenrechner der zentralen Ausgleichsstelle selber berechnet werden.

Interessiert mich (Email an sekretariat@m-win.ch; wir melden uns)

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