Rufen Sie uns an: +41 52 269 21 00

Achtung vor Bewertungen «von  … [grosser Name]»!

von martin@m-win.ch, Tel. +41 (52) 269 21 11

Unternehmensbewertungen bei Aktienplatzierungen und ähnlichen Vorgängen werden oft als etwas dargestellt, was sie nicht sind, nämlich als inhaltliche Bestätigung des Prüfunternehmens zu Höhe der Bewertung.

Unternehmen, die sich am Kapitalmarkt mit Eigenmitteln finanzieren wollen, also Aktien öffentlich platzieren, müssen sich bewerten. Aus der Bewertung geteilt durch die Anzahl Aktien ergibt sich der Wert einer Aktie, der dann zusammen mit anderen Überlegungen zum Angebotspreis führt.

Für die Bewertung von Unternehmen gibt es mehrere Methoden und einen grossen Ermessensspielraum. Für junge und wachsende Unternehmen stellen die Bewertungen üblicherweise hauptsächlich auf den künftigen Geschäftsgang ab. Die «Zutaten» einer solchen Unternehmensbewertung lassen sich grob in zwei Gruppen aufteilen:

  • Die Annahmen (wieviel Ertrag, Kosten etc. das Unternehmen generieren wird) und
  • die Methodik (wie komme ich nun mathematisch von den für den künftigen Geschäftsgang getroffenen Annahmen auf einen konkreten Wert)

Unternehmen können die Bewertungen selbst machen oder damit Fachpersonen betrauen. Beispielsweise bieten sich grosse Prüfgesellschaften an, Unternehmensbewertungen zu erstellen oder Kunden bei der Erstellung zu unterstützen. (Dass die eigene Revisionsstelle die Bewertung macht und später auch gleich prüft, sollte inzwischen die Ausnahme sein; kommt trotz allem wohl immer noch vor).

Für ein junges, unbekanntes Unternehmen und seine Platzierungsbeauftragten ist es verlockend, seine Bewertung mit so einem «grossen Namen» zu schmücken. Damit kommen wir zum Thema dieses Beitrags: Oft sieht man Angebote (Platzierungsprospekte und Ähnliches), in denen zum Beispiel steht «Gemäss der Bewertung von … [grosser Name] haben die Aktien der Emittentin einen Wert von … [hohe Zahl].» Damit wird suggeriert, die klugen Mitarbeiter des grossen Namens hätten den Wert des Emittenten, d.h. die beiden oben genannten Komponenten «Annahmen» und «Methodik» eruiert und könnten somit aus eigener Überzeugung sagen, die Aktien seien CHF XY Wert. Unerfahrene Zeichner glauben das und investieren gestützt auf das Vertrauen, das sie in den grossen Namen haben, weil sie annehmen, dieser sei auf Grund vollständiger Erstellung oder Prüfung der Bewertung zur Ansicht gelangt, die Aktien hätten tatsächlich diesen Wert.

Meist ist es aber anders. Nimmt man die Bewertung zur Hand und liest die rechtlichen Hinweise, steht da meist ebenso deutlich wie kleingedruckt, dass der grosse Name nur die Methodik geprüft habe, aber zu den Annahmen keine Aussage mache.

Man kann sagen, Interessenten müssten eben alles genau lesen statt blind vertrauen. Aber das Unappetitliche an der Sache ist, dass der meist sehr hohe Preis, den Emittenten für eine solche Bewertung oder deren Prüfung zahlen müssen, nur deshalb akzeptiert wird, weil sie damit eben dieses Vertrauen erwecken können. Die Emittenten (oft unerfahrene Jungunternehmer) tun dies wohl meist gutgläubig, ohne diesen Zusammenhang wirklich zu verstehen. Die Mitarbeiter des grossen Namens verstehen ihn aber sicher. Der grosse Namen verkauft also für teures Geld eine Täuschung, für die er meist nicht haftet oder sanktioniert wird, die aber ihrem Kunden und dessen Investoren gröbere Probleme bereiten kann.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie gerne auf uns zukommen.

Interessiert mich (Email an sekretariat@m-win.ch; wir melden uns)


Close Menu