Was für Corona-Finanzhilfen gibt es per Januar 2021?

von hauser@m-win.ch, Tel. +41 (52) 269 21 11

Eine Sache, die Covid-19 mit sich brachte, sind schnelle Veränderungen. Nicht nur bei den Fallzahlen und im Bereich der erlassenen Massnahmen ändert sich stets etwas, sondern auch bei den Finanzhilfen.

Aktuell gibt es verschiedene Finanzhilfen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene, teils auch auf privater Ebene. Den Überblick zu behalten, ist nicht leicht. Wir haben kürzlich eine grobe Übersicht zu dem Thema erstellt und bietet Ihnen hier einen kurzen Überblick:

Schon länger bekannt und bewährt sind die Kurzarbeitsentschädigung und die Entschädigung für Erwerbsausfall bei Massnahmen gegen das Coronavirus. Darüber haben wir bereits verschiedene Blogbeiträge publiziert (z.B. im Beitrag «Neues Jahr, neue Corona-Finanzhilfen»).  

Zudem liefert aktuell das Härtefallprogramm einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung der Wirtschaft. Über das Härtefallprogramm des Kantons Zürich haben wir bereits in einem vorherigen Blogbeitrag informiert (siehe Blogbeitrag «Kanton Zürich: Corona-Hilfe für Härtefälle»). Zur Überbrückung bis zur Auszahlung des Härtefallprogramms gibt es z.B. kantonale Kreditausfallgarantien, die in Anspruch genommen werden können, um ein Darlehen erleichtert erhalten zu können.  

Daneben gibt es sektorspezifische Hilfsprogramme, Hilfsprogramme durch KMU-unterstützende Vereinigungen, Zahlungserleichterungen bei AHV/IV/EO/ALV-Beiträgen, Massnahmen im Bereich der Beruflichen Vorsorge, …

Bitte denken Sie daran, dass Fristen zu beachten sind. Ohne deren Einhaltung können Finanzhilfen eventuell gar nicht oder nur zu geringeren Teilen oder für kürzere Zeiträume in Anspruch genommen werden. Beschäftigen Sie sich jetzt damit, um nicht zu spät zu sein.

Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.

Interessiert mich (Email an sekretariat@m-win.ch; wir melden uns)