Corona und Arbeitnehmer auf Abruf
Für Arbeitnehmer auf Abruf gelten neue Vorschriften betr. Kurzarbeitsentschädigung.
Für Arbeitnehmer auf Abruf gelten neue Vorschriften betr. Kurzarbeitsentschädigung.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2020 entschieden, dass er die vorübergehenden Massnahmen zur Verhinderung von coronabedingten Konkursen nicht verlängern wird.
Traktandierungsrecht gemäss Art 699 Abs. 3 OR, einen Verhandlungsgegenstand vorzuschlagen, ist nicht zu verwechseln mit dem Antragsrecht gem. Art. 700 Abs. 4 OR: Recht, zu einem bestehenden Traktandum einen Antrag einzubringen.