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Die Steuererklärung kann man schriftlich auf dem zugeschickten Formular ausfüllen – oder auf dem Computer. Einige Kantone stellen dafür eine Software zur Verfügung, einige sogar eine Cloud, in der man persönliche Daten übermittelt.
Ob schriftlich oder elektronisch: In beiden Fällen muss man zuerst die nötigen Belege zusammensuchen. Dokumente wie Lohnausweis, Bestätigungen für Einzahlungen in die 3. Säule oder Einkaufsbeiträge in die 2. Säule sind der Steuererklärung beizulegen. Wer sie online einreicht, muss die Papiere einscannen.
Das elektronische Ausfüllen erleichtert die Arbeit, indem das Programm Daten aus dem Vorjahr übernimmt. Dazu gehören Bankkonten, Wertschriften oder Steuerwerte der Liegenschaften. Und man muss weniger rechnen. Das Programm kann Zahlungen addieren oder subtrahieren.
Doch jede Automatisierung birgt neue Fehlerquellen: Die Wertschriften aus dem Vorjahr sind vielleicht ganz oder teilweise verkauft, der Steuerwert von vermieteten Liegenschaften hat sich verändert. Und vom Programm vorgegebene automatische Pauschalabzüge lassen vergessen, dass die effektiven und belegbaren Kosten zum Beispiel für den Unterhalt von Liegenschaften, Krankheitskosten oder Weiterbildung womöglich höher sind, als die vom Computer eingesetzten Pauschalen.
Übrigens ganz ohne Papier geht es auch beim elektronischen Einreichen nicht. Im Kanton Zürich zum Beispiel: Sobald die Daten ans Steueramt übermittelt sind, erhält der Steuerpflichtige elektronisch eine Empfangsquittung. Diese muss er unterschreiben und zurückschicken. Nicht per E-Mail – sondern aus Sicherheitsgründen per Post.
Und zu guter Letzt: Eine umfassende Steuerberatung inklusive Ausfüllen der Steuerformulare durch eine Fachperson – zum Beispiel bei der MSM Group AG – kann in bestimmten Fällen verhindern, dass man zu viel Steuern bezahlen muss.
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