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von hauser@m-win.ch, Tel. +41 (52) 269 21 11

Wir geben einen Überblick.

Der Bundesrat hat in einer Medienmittelung vom 16.04.2020 bekanntgegeben, dass die von den Verbundpartnern der Berufsbildung gutgeheissene Lösung für den Berufsabschluss der Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger in diesem Jahr gutgeheissen wird. Den Lernenden soll die Möglichkeit gegeben werden trotz den Auswirkungen des Corona-Virus ein auf dem Arbeitsmarkt anerkanntes eidgenössisches Fähigkeitszeugnis bzw. Berufsattest zu erhalten. Informationen können der Medienmittelung vom 16.04.2020 sowie der COVID-19-Verordnung Qualifikationsverfahren berufliche Grundbildung entnommen werden. Die provisorischen Fassung kann bereits abgerufen werden.

Gemäss Medienmittelung vom 16.04.2020 erhalten die Betroffenen detaillierte Informationen zu den Prüfungsmodalitäten von den kantonalen Berufsbildungsämtern. Über die Modalitäten der diversen Maturitätsprüfungen wird bis spätestens Anfang Mai entschieden.

Sollten Sie Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.

Interessiert mich (Email an sekretariat@m-win.ch; wir melden uns)

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