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Rechtsschutzversicherung abschliessen – Worauf sollte man achten?

von hauser@m-win.ch, +41 (52) 269 21 11

Rechtsschutzversicherungen sind gerade in der Schweiz aufgrund hoher Gerichts- und Anwaltskosten eine sinnvolle Investition. Beim Abschluss sollte man genau darauf schauen, ob die Versicherung das abdeckt, was man braucht. Wir geben Ihnen einen Überblick.

Der Umfang der Deckung von Rechtsschutzversicherungen ergibt sich zum einen aus der Police und zum anderen aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Die Deckung hat einen sachlichen, einen örtlichen und einen zeitlichen Umfang.

Der sachliche Umfang bestimmt, welche Rechtsgebiete abgedeckt sind und welche nicht. Sachlich gedeckt sind in der Regel nur die explizit aufgeführten Rechtsgebiete, wobei diese teils noch eingeschränkt werden. Nicht gedeckt sind meist die nicht aufgeführten und die ausdrücklich ausgeschlossenen Rechtsgebiete. Welche Rechtsgebiete man selbst abgedeckt haben sollte, hängt von verschiedenen Faktoren ab, u.a. ob man eine Privatperson oder ein Unternehmen ist und wo genau die grössten Risiken bestehen.

Der örtliche Umfang besagt meist für welche Länder Deckung besteht. Wenn man z.B. regelmässig im Ausland unterwegs ist, macht es Sinn, eine Deckung für Streitigkeiten in den entsprechenden Ländern zu haben.

Der zeitliche Umfang besteht vor allem aus der Komponente Wartefrist und der Anknüpfung des Zeitpunktes für die Deckung generell. Die Wartefrist ist relevant, wenn man neu eine Versicherung abschliesst. Oft beginnt die Deckung erst einige Monate nach dem Abschluss. Tritt nach dem Abschluss der Versicherung, aber vor dem Ende der Wartefrist ein Versicherungsfall ein, ist dieser in der Regel nicht gedeckt. Die Anknüpfung des Zeitpunktes für die Deckung spielt ebenfalls eine Rolle bei der Frage, ob ein Fall überhaupt gedeckt ist. Ist der Fall z.B. vor Versicherungsbeginn entstanden, gibt es keine Deckung. Je nach Art des Falles gibt es unterschiedliche Anknüpfungen.

Bei der Auswahl einer Rechtsschutzversicherung sollte man vor allem obige Kriterien bedenken. Daneben können auch andere Kriterien eine Rolle spielen, z.B. ob die Rechtsschutzversicherung einen telefonischen Beratungsservice anbietet, man eine freie Anwaltswahl hat und natürlich auch die Kosten.

Wenn ein Versicherungsfall eintritt, d.h. ein Streit droht, ist gemäss den meisten Policen der Fall zuerst bei der RSV anzumelden, bevor man zu einem Anwalt geht. Sonst kann im schlimmsten Fall die Deckung entfallen.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie gerne auf uns zukommen.

Interessiert mich (Email an sekretariat@m-win.ch; wir melden uns)

Anmerkung: Dieser Beitrag wurde von der unabhängigen Anwaltskanzlei «Martin Rechtsanwälte GmbH» auf unserem Blog publiziert.

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