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Mr. X hat wieder einen Personalengpass. Ein Personalverleiher erzählt Mr. X davon, dass er ihm einen seiner Leiharbeiter zur Verfügung stellen könne. Was ist Leiharbeit?
Leiharbeit ist eine Form von Personalverleih und liegt vor, wenn der Zweck des Arbeitsvertrages zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer hauptsächlich im Überlassen des Arbeitnehmers an Einsatzbetriebe liegt und die Dauer des Arbeitsvertrages von einzelnen Einsätzen bei Einsatzbetrieben unabhängig ist, Art. 27 Abs. 3 AVV.
Zunächst wird zwischen dem Verleihbetrieb und dem zu Verleihenden ein Leiharbeitsvertrag geschlossen. Hauptzweck der Anstellung ist schliesslich der Verleih. Der Verleiher betreibt neben dem Verleihgeschäft häufig jedoch auch eine eigene Betriebsstätte, in der zu Verleihende vorübergehend oder sogar regelmässig zum Einsatz kommen kann. Zusätzlich wird für jeden Einsatz ein Einsatzvertrag geschlossen. Anders als bei der Temporärarbeit (siehe dazu unseren Beitrag: https://msmgroup.ch/personalverleih-was-ist-temporaerarbeit/) tritt der (Leih-) Arbeitsvertrag sofort in Kraft, nicht erst durch die Unterzeichnung des konkreten Einsatzvertrages. Dementsprechend bezieht sich der Arbeitsvertrag nicht auf nur einen einzelnen Einsatz, das Arbeitsverhältnis endet bei der Leiharbeit nicht nach dem Einsatz. Aufgrund dessen hat der zu Verleihende, anders als bei der Temporärarbeit, Anspruch darauf, beschäftigt zu werden. Das Risiko für fehlende Einsätze liegt grds. beim Arbeitgeber (Lohnfortzahlungspflicht, Art. 324 OR). Der Arbeitnehmer muss die ihm zugewiesenen Einsätze übernehmen (vgl. dazu SECO, Weisungen und Erläuterungen zum Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), zur Arbeitsvermittlungsverordnung (AVV) und der Gebührenverordnung zum Arbeitsvermittlungsgesetz (GebV-AVG), S. 69 f.).
Zwischen dem Verleihbetrieb und dem Einsatzbetrieb wird, wie bei der Temporärarbeit, ein Verleihvertrag geschlossen, vgl. dazu Art. 22 AVG.
Damit der Einsatzbetrieb den passenden Mitarbeiter ausleiht, empfiehlt es sich, gut zu prüfen, ob der zu Verleihende für die Stelle wirklich geeignet ist. Dieser Mehraufwand vor dem Abschluss des Einsatzes lohn sich, um zu verhindern, dass später unnötige Mehrkosten entstehen. Darunter fallen u.a. zusätzlich zu finanzierende Ausbildung wegen fehlendem Wissen, längere Einarbeitung aufgrund fehlender Erfahrung oder Neubesetzung der Stelle aus verschiedenen Gründen (z.B. Persönlichkeit passt nicht ins Team, fehlende Kompetenzen im Umgang mit Kunden etc.). Um einen erfolgreichen Einsatz sicherzustellen, sollten neben den beruflichen Qualifikationen und Ausbildungsanforderungen auch das Persönlichkeitsprofil und allenfalls die Entwicklungsmöglichkeiten im Betrieb miteinbezogen werden. Arbeitshilfen dazu können ein Anforderungsprofil, Stellenbeschrieb, Interviewfragen, psychologische Tests oder die Einschätzung durch Teammitglieder sein. Gerne können wir Ihnen bei Bedarf solche Arbeitsinstrumente zur Verfügung stellen oder empfehlen.
Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.
Interessiert mich (Email an sekretariat@m-win.ch; wir melden uns)
Anmerkung: Dieser Beitrag wurde in Zusammenarbeit mit der unabhängigen Anwaltskanzlei «Martin Rechtsanwälte GmbH» erstellt.