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Sie möchten Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen? Dann stellen sich Fragen wie: Welche Versicherungen für Privatpersonen gibt es? Was decken sie jeweils ab? Welche muss ich zwingend abschliessen? Und welche machen für mich Sinn? Wir geben Ihnen einen Überblick.
Obligatorische Versicherungen
- Krankenversicherung
Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich innert drei Monaten nach Wohnsitznahme in der Schweiz für die Krankenpflege versichern (Art. 3 Abs. 1 KVG). Die versicherungspflichtige Person hat dabei unter den Versicherern, die nach dem KVAG eine Bewilligung zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung haben, freie Wahl (Art. 4 KVG). Die Versicherung gewährt gemäss Art. 1a Abs. 2 KVG Leistungen bei Krankheit, Unfall (soweit dafür keine Unfallversicherung aufkommt, s. dazu ausführlich den Blogbeitrag «Neuabschluss von Personenversicherungen (UVG/KTG und BVG) – MSM Group AG») und Mutterschaft. Wer sich weitreichender versichern möchte, kann dies freiwillig über Zusatzversicherungen tun, welche dem VVG unterstehen.
- Motorfahrzeughaftpflichtversicherung
In der Schweiz darf kein Motorfahrzeug (s. für die Begrifflichkeit Art. 7 SVG) in den öffentlichen Verkehr gebracht werden, bevor eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist (Art. 63 Abs. 1 SVG). Sie deckt Schäden an Personen oder Sachen (vgl. Art. 58 Abs. 1 SVG).
Freiwillige Versicherungen (Auswahl)
- Privathaftpflichtversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen, um sich vor finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen infolge Fahrlässigkeit oder unerlaubter Handlung zu schützen.
- Hausratversicherung
Diese Versicherung kommt für Schäden an allen dem privaten Gebrauch dienenden beweglichen Sachen im Eigentum des Versicherten z.B. aufgrund von Wasserschaden, Wohnungsbrand oder Einbruch auf. Der Schutzumfang kann individuell vereinbart werden.
- Haushaltsversicherung
Die Kombination der beiden erstgenannten inhaltlich unterschiedlichen Versicherungen wird als Haushaltsversicherung bezeichnet.
- Rechtsschutzversicherung
Eine solche Versicherung kann sich für Privatpersonen lohnen, wenn sie sich mit juristischen Herausforderungen konfrontiert sehen. Es werden bspw. Kosten für Anwalts-, Gerichts-, Expertise- und Verfahrenskosten bis zu einem gewissen Betrag übernommen. Dabei ist die inhaltliche Ausrichtung (z.B. Privatrechts- oder Immobilienrechtsschutz) sehr unterschiedlich und kann auf die individuellen (potenziellen) Bedürfnisse abgeschlossen werden.
Franchise und Selbstbehalt
Bei der Krankenversicherung zum Beispiel fallen nicht nur die Prämien (Kosten der Versicherung) an, sondern der Versicherte beteiligt sich zusätzlich an den entstandenen Kosten durch die Franchise und den Selbstbehalt. Die Franchise umfasst einen Fixbeitrag an die entstandenen Kosten, wahlweise zwischen 300 und 2’500 Franken. Dazu kommt der Selbstbehalt von 10% auf die entstandenen Kosten, welche die Franchise übersteigen. Dieser wird auch vom Versicherer selbst bezahlt (jährlicher Höchstbetrag: 700 Franken für Erwachsene, 350 Franken für Kinder).
Zusätzliche Tipps zu diesem Thema
- Vor Abschluss sich eingehendere Gedanken machen, welche Risiken in welchem Umfang versichert werden sollen (z.B. eine Aufstellung machen) bevor Offerten eingeholt werden
- Bei Unsicherheit sich von einer unabhängigen Stelle beraten lassen
- Vor Erstabschluss und danach regelmässige Prüfung, ob die Versicherungen den eigenen Bedürfnissen noch entsprechen, sonst allenfalls Versicherungen anpassen lassen
- Versicherungen mit Selbstbehalt und Franchise der eigenen finanziellen Situation anpassen
- Überversicherung durch Deckung gleicher Risiken durch verschiedene Versicherungen vermeiden (z.B. Unfalldeckung bei Krankenkassen ausschliessen, falls man beim Arbeitgeber unfallversichert ist; ab einem Pensum von mind. 8h pro Woche der Fall)
- Bei Unsicherheit, ob Risiko versichert ist, bei der Versicherung nachfragen und Deckung schriftlich bestätigen lassen
Quellen:
Privathaftpflicht | Haftpflichtversicherung Schweiz | AXA
Krankenversicherung: Zusatzversicherungen (admin.ch)
Hausratversicherung: Jetzt online abschliessen | Helvetia.ch
Haushaltsversicherung – daheim umfassend geschützt | Zurich Schweiz
Rechtsschutzversicherung online abschliessen | Generali
Die MSM Group AG besitzt langjährige Erfahrung in der Unterstützung von Privatpersonen beim Abschluss neuer, bedarfsgerechter Versicherungen und Beratung zu Personalthemen wie Arbeitszeugnisprüfung oder Tipps für eine erfolgreiche Stellenbewerbung.
Auch die Martin Rechtsanwälte GmbH ist Ihnen gerne bei rechtlichen Fragestellungen zu diesen Themen behilflich.
Interessiert mich (E-Mail an sekretariat@m-win.ch; wir melden uns)
Dieser Beitrag wurde in Zusammenarbeit mit der unabhängigen Anwaltskanzlei «Martin Rechtsanwälte GmbH» erstellt.
Weitere, noch folgende Beiträge aus der Reihe:
- Zuzug als Privatperson – Aufenthalts-/Arbeitsbewilligung (Wer hat welche Möglichkeiten?)
- Zuzug als Privatperson – Steuern (Was kommt auf mich zu?)
Bereits publizierte Beiträge:
- Neu in der Schweiz? – Blogreihe zur Ansiedlung
- Neu in der Schweiz 1: Gesellschaftsgründung
- Neu in der Schweiz 2: Geschäftsaufbau – Personal
- Neu in der Schweiz 3: Geschäftsführung und Verwaltungsrat
- Neu in der Schweiz 4: Geschäftsaufbau – Versicherungen
- Neu in der Schweiz 5: Geschäftsführung – Organisation operativer Tätigkeiten
- Neu in der Schweiz 6: Geschäftsaufbau – Steuerthemen
- Neu in der Schweiz 7: Geschäftsaufbau – Finanzierung
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