Neu in der Schweiz 10: Zuzug als Privatperson – Steuern

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Planen Sie einen Zuzug in die Schweiz – was bedeutet dies hinsichtlich Steuern?

Im Grundsatz gilt Natürliche Personen sind aufgrund persönlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig, wenn sie ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton in der Schweiz haben. Einen steuerrechtlichen Wohnsitz im Kanton hat eine Person, wenn sie sich hier mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält oder wenn ihr das Bundesrecht hier einen besonderen gesetzlichen Wohnsitz zuweist. Einen steuerrechtlichen Aufenthalt im Kanton hat eine Person, wenn sie sich hier, ungeachtet vorübergehender Unterbrechung, bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit während mindestens 30 Tagen, ohne Ausübung einer Erwerbstätigkeit während mindestens 90 Tagen, aufhält.

Vermögenssteuer
Die Vermögenssteuer in der Schweiz ist eine direkte Steuer, die auf das Vermögen einer Person oder eines Unternehmens erhoben wird. Sie basiert auf dem Wert des Vermögens, das in der Regel aus Immobilien, Bankguthaben, Wertpapieren, Fahrzeugen und anderen Vermögenswerten besteht. Die Höhe der Vermögenssteuer variiert je nach Kanton und Gemeinde, da die Steuersätze von den lokalen Behörden festgelegt werden. Die Vermögenssteuer dient dazu, Einnahmen für den Staat zu generieren und die Verteilung der Steuerlast gerechter zu gestalten.

Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer in der Schweiz ist eine direkte Steuer, die auf das Einkommen von natürlichen Personen erhoben wird. Sie wird von Bund, Kantonen und Gemeinden erhoben und variiert je nach Einkommenshöhe und Wohnort. Die Steuersätze sind progressiv, was bedeutet, dass sie mit steigendem Einkommen ansteigen. Die Einkommenssteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für den Staat und wird zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben verwendet.

Ehegatten- und Familienbesteuerung
In der Schweiz gibt es die Möglichkeit der Ehegatten- und Familienbesteuerung, bei der das Einkommen von Ehepartnern und Familienmitgliedern gemeinsam besteuert wird. Dieses Steuermodell ermöglicht es, das Gesamteinkommen der Familie zu berücksichtigen und kann zu einer niedrigeren Steuerbelastung führen. Es gibt verschiedene Modelle der Ehegatten- und Familienbesteuerung, wie zum Beispiel das Splitting-Verfahren oder das Quotientenverfahren. Diese Modelle haben unterschiedliche Auswirkungen auf die Steuerlast und können je nach individueller Situation vorteilhaft sein. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Ehegatten- und Familienbesteuerung nicht in allen Kantonen der Schweiz verfügbar ist und die genauen Regelungen von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein können.

Doppelbesteuerungsabkommen
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in der Schweiz ist ein Abkommen zwischen der Schweiz und einem anderen Land, das verhindert, dass Personen oder Unternehmen in beiden Ländern für dieselben Einkünfte oder Vermögenswerte besteuert werden. Es legt fest, welches Land das Besteuerungsrecht hat und wie Doppelbesteuerung vermieden wird. Das DBA ist wichtig, um die steuerliche Belastung für grenzüberschreitende Aktivitäten zu regeln und die Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu fördern.

Quellenbesteuerung
Sind Sie für einen Arbeitgeber in der Schweiz tätig, wird die Steuer jeweils direkt von Ihrem Lohn abgezogen (Quellensteuer). Wenn Sie jedoch eine Niederlassungsbewilligung C besitzen, mit einer Person verheiratet sind, welche Schweizer Bürger/-in ist oder eine Niederlassungsbewilligung C besitzt, oder selbständig erwerbend sind, erfolgt die Besteuerung anhand der auszufüllenden jährlichen Steuererklärung und wird direkt von der Steuerverwaltung an Sie in Rechnung gestellt.

Tipps

Nachfolgend ein paar hilfreiche Empfehlungen in Bezug auf Steuern:

  • Meist bietet der Kanton einen Online-Steuerrechner an (Beispiel Steuerrechner Kanton Zürich), der eine erste Einschätzung der anfallenden Steuern ermöglicht. Da jeder Kanton unterschiedliche Steuersätze festlegt, lohnt sich vor Zuzug die Gegenüberstellung verschiedener Kantone.
  • Wie oben bereits erwähnt, erfolgt bei Arbeitstätigkeit eine Quellenbesteuerung (Abzug direkt vom Lohn). Auch hierfür gibt es pro Kanton eine Onlinehilfe (Beispiel Quellensteuer Kanton Zürich) zur Bestimmung des Tarifs und der dazugehörigen Übersicht mit den zugeordneten Steuersätzen.
  • Erfolgt die Besteuerung mittels jährlicher Steuererklärung und Rechnungsstellung vom Steueramt direkt an Sie, empfiehlt sich die fristgerechte Einreichung der Steuererklärung sowie fristgerechte Bezahlung der definitiven Steuerrechnungen. Bei verspäteten Zahlungen wird ein Verzugszins von 4% auf den geschuldeten Betrag erhoben.
  • Es können in der Steuererklärung diverse Abzüge (Kosten Arbeitsweg, Verpflegungskosten, etc.) vorgenommen werden. Genauere Details dazu finden Sie im Blog «Mit den richtigen Abzügen lassen sich Steuern sparen»

Quellen:

Die MSM Group AG besitzt langjährige Erfahrung in der Erstellung von Steuerdeklarationen für natürliche und juristische Personen und in der Personaladministration. Unsere Mitarbeitenden beraten Sie gerne zu diesen Themen wie auch zu Aufenthalts-/Arbeitsbewilligung oder anderen Anliegen im Personalwesen.

Die Martin Rechtsanwälte GmbH ist Ihnen gerne bei rechtlichen Fragestellungen behilflich.

Interessiert mich (E-Mail an sekretariat@m-win.ch; wir melden uns)

Dieser Beitrag wurde in Zusammenarbeit mit der unabhängigen Anwaltskanzlei «Martin Rechtsanwälte GmbH» erstellt.

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