MSM Genesis: Die Startrampe für Unternehmen

Die MSM Gruppe leistet einen laufenden Beitrag zur Entstehung neuer Arbeitsplätze: Die Startrampe „MSM Genesis“. Die Bedingungen sind wie folgt:

1. Das Unternehmen bezieht bei der MSM Gruppe:

    • Rechtsberatung: Gesellschaftsgründung, Sicherung von geistigem Eigentum exkl. Patente (Marken, Design, Urheberrechte etc.), Vertragserstellung, allgemeine juristische Betreuung
    • Einrichten und führen der Buchhaltung, Steuererklärungen
    • Personaladministration und Versicherungs-Broker Leistungen
    • Marketing: Beratung, Entwicklung, Analyse Markenauftritt (Website, Print, Social Media). Erstellen Facebook Unternehmensprofil und Werbekonto. Google Ads Benutzer einrichten.
    • Begleitung bei einer allfälligen Finanzierung („MSM Sorglos-Paket“).

2. Es kann zusätzlich beziehen:

    • Einsitznahme in Verwaltungsrat bzw. Geschäftsführung
    • Sekretariatsarbeit wie Kundenempfang, Post empfangen und bringen, Telefonannahme wenn abwesend. Das Unternehmen trägt selber die Kosten namentlich für Telefonverkehr, Büromaterial, Porti, Computer- und andere eigene Ausrüstung.
    • IT Unterstützung
    • 1 Arbeitsplatz im MSM Cowork, Nutzung von WC, Sitzungszimmer (nach Voranmeldung und wenn verfügbar); Raumreinigung, Entsorgung, Nutzen der Infrastruktur (LAN, Drucker, Kopierer bis 100 Kopien pro Monat, Internet, Telefonanschluss, Faxempfang als pdf).

3. Leistungen gemäss Ziff. 1 und 2 sind für die Startperiode gratis im Umfang von je 20 Stunden für a) bis h), d.h. total 80 bis 160 Stunden. Die Startperiode beträgt nach Absprache ein bis drei Jahre. Provisionszahlungen von Versicherungen gemäss 1. c) werden dem Unternehmen gutgeschrieben zur allfälligen Verrechnung bei entgeltlichen Leistungen.

4. MSM erhält dafür eine Beteiligung (Dauer der Startphase / % am Unternehmen): 1 J. > 5% – 2 J. > 10% – 3 J > 15%. Diese Beteiligung verwässert bei Kapitalerhöhungen parallel mit derjenigen des am wenigsten verwässernden gegenwärtigen (bei Beginn der Startphase) Gesellschafters.

5. Gemäss zwingendem Gesetzesrecht kann jede Partei die Startrampe jederzeit per sofort künden. Wird einer der Bezüge gemäss Ziff. 1 von einer Partei gekündet oder nicht mehr bezogen bzw. erbracht, enden alle Leistungen unter der Startrampe und die Beteiligung gemäss Ziff. 4 wird pro rata temporis zurück erstattet.

6. Für Leistungen über obigen Limiten und nach Ablauf der Startphase gelten die marktüblichen Ansätze abzüglich 10%.

Die Startrampe MSM Genesis kann benutzt werden für den Erst-Start oder für einen späteren Neustart (z.B. Expansion, Produkteinführung, Sanierung) 

Bewerbungen bitte an success@m-win.ch