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Live Video Shopping – Die Revolution für Detailhändler

von info@avatimes.de, +49 711 3156 2080 und hauser@m-win.ch, +41 (52) 269 21 11

Live Video Shopping revolutioniert den Onlineverkauf für stationäre Händler. Was ist Live Video Shopping und wie kann man dabei einen verbindlichen Kaufvertrag schliessen? Wir geben Ihnen einen Überblick.

Live Video Shopping App

Die avatimes GmbH mit Sitz im deutschen Esslingen hat eine App für das Live Video Shopping entwickelt (Live Video Shopping App) und wurde damit zum Gewinner des Best-Retail-Cases-Award 09.2022.

Mit Live Video Shopping werden die Vorteile des stationären Fachhandels und des Onlineshoppings nahtlos miteinander verschmolzen. Detailhändler können damit problemlos – per Live Video Chat – direkt aus ihrem Store an Kunden im Internet verkaufen. Die Live Video Shopping-App funktioniert ganz einfach und ermöglicht persönliche Online-Einkaufserlebnisse von Mensch zu Mensch.

Aktuell sind die API Schnittstellen Paypal & Woocommerce vorhanden. Weitere Schnittstellen werden nach Kundenwunsch implementiert.

Folgende Vorteile resultieren aus der Nutzung der Live Video Shopping App: Persönliche Verkaufsgespräche von Mensch zu Mensch per Video-Chat direkt Online in einem Retail-Store, Steigerung der Reichweite, Erhöhung des Umsatzes, Erhöhung der Kundenzufriedenheit aufgrund des einfachen Zutritts, besonders gut geeignet für Luxusgüter.

Besonders interessant ist die Live Video Shopping App für die Bereiche Fashion, technische erklärungsbedürftige Produkte (z.B. PKW, Unterhaltungselektronik), Body-Beauty, Schmuck und Lifestyle. Mittels der Live Video Shopping App können die Detailhändler die Reichweite ihre hochpreisige Qualitätsprodukte erhöhen. Gerade in der Schweiz wird eine hochwertige individuelle Beratung sehr geschätzt. Der Gründer der avatimes GmbH, Herr Sascha Cencig, sucht aktuell Probanden für eine 3-monatige Live Video Shopping App-Case Study. Sie betreiben ein Einzelhandels-Fachgeschäft und bieten persönliche und kompetente Fachberatung für Ihre Kunden? Sie möchten Ihren Kunden persönliche Shopping-Erlebnisse von Mensch zu Mensch über das Internet anbieten? Dann melden Sie sich und revolutionieren Sie Ihr Geschäft noch heute: https://live-video-shopping.de/case-study-livi-app/

Vertragsschluss

Einen Vertrag schliesst man oft sehr schnell ab, ohne dass man viel darüber nachdenkt, z.B. beim klassischen Onlineshopping.

Damit ein Vertrag zustande kommt, braucht es in der Schweiz mindestens zwei übereinstimmende Willensäusserungen der Parteien. Diese können ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen, Art. 1 OR.

Einer besonderen Form bedürfen Verträge nach Schweizer Recht zu ihrer Gültigkeit nur dann, wenn das Gesetz eine solche vorschreibt, Art. 11 Abs. 1 OR. In der Regel können Verträge damit also formlos, z.B. mündlich (persönlich, per Telefon, per Videocall, …), schriftlich oder sogar durch Klicken auf einen «Bestellen»-Button geschlossen werden. Bei internationalen Sachverhalten (z.B. Käufer in CH, Verkäufer in D) hängt die Rechtslage davon ab, welches nationale Recht anzuwenden ist und was dieses vorgibt.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Interessiert mich (Email an sekretariat@m-win.ch; wir melden uns)

Anmerkung: Dieser Beitrag wurde in Zusammenarbeit zwischen der avatimes GmbH, Esslingen, Deutschland und der «Martin Rechtsanwälte GmbH» erstellt und auf unserem Blog publiziert.

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