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Kanton Zürich: Corona-Hilfe für Härtefälle – Runde 5

von hauser@m-win.ch, Tel. +41 (52) 269 21 11

Das Härtefallprogramm des Kantons Zürich ist in die fünfte Zuteilungsrunde gestartet. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick.

Der Kanton Zürich hat eine fünfte Zuteilungsrunde für das Härtefallprogramm eröffnet. Unternehmen mit ungedeckten Kosten im zweiten Halbjahr 2021 können nochmals ein Gesuch einreichen, sofern sie die Maximalbeiträge bisher nicht erreicht haben.

Die Gesuche können von Dienstag, 18. Januar 2022, 9 Uhr, bis Sonntag, 30. Januar 2022, 24 Uhr eingereicht werden.

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Unternehmen,

  • deren Umsatz im Kalenderjahr 2020 oder zu einer späteren 12-Monate-Periode bis spätestens Juni 2021 im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2018 und 2019 um mehr als 40 Prozent zurückgegangen ist; oder
  • die aufgrund behördlicher Anordnung zwischen dem 1. November 2020 und dem 30. Juni 2021 mindestens 40 Kalendertage schliessen mussten.

Weiterführende Informationen können der Website des Kantons Zürich entnommen werden, abrufbar unter: https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus/unternehmen-und-selbstaendige/unterstuetzung-und-finanzhilfen.html#549575991 (zuletzt besucht am: 20.01.2022).

Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.

Interessiert mich (Email an sekretariat@m-win.ch; wir melden uns)

Anmerkung: Dieser Beitrag wurde von der unabhängigen Anwaltskanzlei «Martin Rechtsanwälte GmbH» auf unserem Blog publiziert.

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