Nachlassplanung
Ab einem gewissen Alter, so in der Regel ab 60 Jahren, nimmt die Unsicherheit über das, was die Zukunft noch so alles bringen mag zu und macht eine Nachlassplanung aus…
Ab einem gewissen Alter, so in der Regel ab 60 Jahren, nimmt die Unsicherheit über das, was die Zukunft noch so alles bringen mag zu und macht eine Nachlassplanung aus…
Kurztext: Auf Grund des Bankgeheimnisses (Art. 47 BankG) geben die Banken Informationen nur an einen definierten Personenkreis weiter. Diverse legitimerweise Interessierte gehören nicht ohne weiteres dazu.
Wir geben Ihnen einen Überblick über die Folgen von Betreibungs- und Mahnverfahren und was man dagegen tun kann.
Wir geben Ihnen einen Überblick über die Sitzverlegung in einen anderen Kanton.
1e Pensionskassenlösungen werden immer beliebter. Wir geben Ihnen einen Überblick.
Wir geben Ihnen einen Überblick über (die Beseitigung der Unterbilanz) durch die deklarative Kapitalherabsetzung.
Der Tatbestand der Kreditschädigung ist seit rund dreissig Jahren nicht mehr im Strafgesetzbuch aufzu-finden. Wir erläutern die Hintergründe für seine Aufhebung und veranschaulichen anhand des Beispiels der Schikanebetreibung mögliche Alternativen.
Für verschiedene gesellschaftsrechtliche Vorgänge ist gesetzlich oder ablauftechnisch ein Bankkonto oder Depot in der Schweiz zwingend nötig. Leider stellt dies KMU immer wieder vor Herausforderungen. Wir beleuchten die Hintergründe und geben einen Denkanstoss für die Lösung dieses Problems.
Sind Rangrücktritte bei einer Verrechnungsliberierung zu beachten und wie wird dieser Vorgang bilanziert?
von scheinholzer@m-win.ch, Tel. +41 (52) 269 21 11 Von den diversen Beschlussarten werden im Folgenden diejenigen auf schriftlichem Weg und in elektronischer Form thematisiert und aufgezeigt, wie sie konkret ablaufen…